In den Monatsanweisungen sollen Hinweise, Neuigkeiten und Tipps gegeben werden.
Aktuelles:
Derzeit keine Faulbrutfälle in der Region BGL und TS bekannt (Stand Januar 2024)
Bei Kauf von Bienenvölkern unbedingt auf Regionalität achten! Faulbrut und Beutenkäfergebiete (Italien) meiden. Bei Käufen außerhalb des Landkreises ist ein Gesundheitszeugnis erforderlich!
Grundsätzliches:
  • Bienenhaltung ist beim zuständigen Veterinäramt anzumelden! Bienenmeldung.pdf
  • Leere Bienenkästen sind immer Bienendicht zu verschließen.
  • Vor dem neuen Gebrauch sind Bienenkästen z. B. durch abflammen zu desinfizieren.
Varroamilbe:

Die Varroamilbe ist ein ganzjähriges Problem und bedarf der ständigen Kontrolle durch den Imker um die Völker gesund zu halten.

Diagnose:
  • Bodeneinlage (Windel) auf natürlichen Abfall kontrollieren und anschließend reinigen.
  • Puderzuckermethode: Eine Beschreibung finden Sie hier: Puderzuckermethode.pdf
Behandlung:
  • Nur zugelassene Mittel verwenden!
  • Verdeckelte Drohnenrahmen ausschneiden.
  • Bei der Restentmilbung unbedingt auf Brutfreiheit achten. Die Internetseite Varrroawetter gibt einen Anhaltspunkt. Eine gute Methode ist außerdem die Messung mittele Temperaturfühler in der Wintertraube. Bei 24° C ist das Volk ohne Brut – werden jedoch 34° C gemessen, muß mit der Behandlung noch gewartet werden. Wichtig: Eine Oxalsäurebehandlung nur einmal durchführen!
  • Bestandbuch führen ist Pflicht: Bestandbuch.pdf

Stockwaage Verein:

https://app.wolf-waagen.de/public/report/scale/GJX9MY

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